Hausordnung
der Paul-Guenther-Schule Geithain
Stand 12.10.2022
Wir alle wollen in unserer Schule für einen respektvollen und toleranten Umgang miteinander sorgen. Die Freude am Lernen, sowie der Beitrag jeder einzelnen Person für ein einladendes, sauberes Schulhaus stehen an oberster Stelle.
Die Einhaltung folgender Grundregeln wird dazu beitragen:
1. Besucherinnen und Besucher melden sich unverzüglich in der Kanzlei im 2. OG an.
2. Der Unterricht ist durch die Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler pünktlich zu beginnen und zu beenden.
3. Jede Klasse stellt zwei Verantwortliche zur Verfügung, die nach Schulschluss und bei Zimmerwechsel auf ein ordnungsgemäßes Hinterlassen des Zimmers achten.
4. Das Schulgelände darf ohne Erlaubnis nur nach Unterrichtsschluss verlassen werden.
5. Die großen Pausen finden auf dem Schulhof statt. Hauspausen werden durch Lehrkräfte mitgeteilt.
6. . Die Lehrkräfte beaufsichtigen die Zimmer und Gänge in den kleinen Pausen. Für die großen Pausen wird ein Aufsichtsplan erstellt. Zusätzlich werden die Lehrkräfte durch die Schülerinnen und Schüler der 9./10. Klasse als Aufsichtspersonal in den großen Pausen unterstützt.
7. Während den Pausen werden/ bleiben die Fenster geschlossen.
8. Freistunden dürfen die Schülerinnen und Schüler im Speisesaal oder im Schulclub verbringen.
9. Mobiltelefone, Smartwatches und Tablets sind während des Unterrichts stumm geschalten und in den eigenen Taschen zu verstauen. Laserpointer sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Ausnahmen sind zuvor mit den Lehrkörpern abzusprechen. Für dienstliche Belange gelten Sonderreglungen.
10. Das Erstellen von Videos, Tonaufzeichnungen und Aufzeichnungen jedweder Art sind im Unterricht und im Schulbereich verboten.
11. Die Garderobe ist in Schränken vor den Klassenzimmern bzw. Schließfächern aufzubewahren.
12. Die Sorgeberechtigten achten auf altersgerechte und angemessene Bekleidung ihres Kindes. Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Zwecken im Schulhaus erlaubt.
13. Der Konsum von Energy-Drinks ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
Bei Nichteinhalten der Hausordnung ist mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zu rechnen.
Diese Hausordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Angestellte und Besucher unserer Schule im Grundstück Schillerstraße 13 und in allen genutzten Sportstätten. Gültig ab 08.12.1992 (zuletzt geändert am 12.10.2022 durch den Schülerrat und durch Beschluss der Schulkonferenz).
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